Rechtsprechung
VG Ansbach, 25.04.2002 - AN 14 K 01.02051 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,56773) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Ansbach, 16.01.2012 - AN 14 K 11.02132
"Besonderer Fall" im Sinne des § 9 Abs. 1 MuSchG
Das Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 626 Abs. 2 BGB, rechtfertigt es noch nicht ohne weiteres, das Vorliegen eines besonderen Falles im Sinne von § 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG anzunehmen (Beschluss der Kammer vom 23.1.2007 - 14 K 06.02942 - Urteil der Kammer vom 25.4.2002 - AN 14 K 01.02051 - VG Frankfurt vom 26.1.2005 - 7 E 3766/04).